AGB Einzelpersonen
1. Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter, die powerruhrgebiet GmbH mit Sitz in Duisburg (Lösorter Str. 115 – 47137 Duisburg
HR-Nr. 19960).
2. Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die
Buchung von Tickets oder Gutscheinen via Internet (www.powerruhrgebiet.de), einer schriftlichen Anmeldung des Teilnehmers per Mail
(kontakt@power-ruhrgebiet.de) oder telefonischer Anmeldung (02039868091) und deren schriftlicher Bestätigung via Mail durch den Veranstalter
zustande.
3. Der Beitrag für Tickets oder Gutscheine ist über den PayPal
Zahlungsdienstleister oder in Ausnahmefällen per Rechnungsstellung im
Vorfeld der gebuchten Veranstaltung, spätestens 10 Tage nach
Rechnungsstellung zu entrichten. Bei Anmeldungen im Namen und
Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für die Verbindlichkeiten des
Dritten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
4. Tickets und Gutscheine sind kostenfrei 14 Tage nach Kauf stornierbar. Der
bezahlte Betrag wird in vollem Umfang auf das Ursprungskonto
rücküberwiesen. Werden Tickets weniger als 14 Tage vor dem
Veranstaltungsdatum gekauft, sind diese von der Rückgabe ausgeschlossen.
5. Tickets sind an einen bestimmten Termin gebunden. Eingelöste
Gutscheine für einen bestimmten Termin sind an den ausgewählten Termin
gebunden. Bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kann der Termin gegen
eine Bearbeitungsgebühr von 15,-€/Ticket verschoben werden. Danach ist
keine Verschiebung mehr möglich. Das Ticket bzw. der eingelöste Gutschein
verfällt bei Nichteinlösung (an dieser Stelle verweisen wir auf die ERGO
Eintrittskartenversicherung, welche bei plötzlicher Krankheit etc. einspringt).
6. Teilnehmerplätze sind kostenfrei übertragbar, sofern die Bedingungen aus
8-15 erfüllt sind.
7. Gutscheine für die Teilnahme an einer power-ruhrgebiet.de Veranstaltung
verlieren nach Ablauf von 36 Monaten ihre Gültigkeit.
8. Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 16 Jahre, bei der Expedition
Stahl, Expedition eXtrem und Expedition Air.
9. Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der
daraus resultierenden Risiken bewußt (Aktivitäten im Hochseilpacours,
Klettern, etc.).
10. Mit seiner Anmeldung erklärt sich der Teilnehmer als gesund, normal
psychisch und physisch belastbar und den Anforderungen der Veranstaltung
gewachsen. Körperliche und geistige Einschränkungen, Krankheiten und
besondere Verhaltensweisen, die für die Teilnahme relevant sein könnten,
sind dem Veranstalter im Voraus mitzuteilen. Dazu gehören z. B.
Herzkrankheiten, Asthma,psychische Beeinträchtigungen, Einschränkungen
bei den Sinnesorganen oder andere wichtige gesundheitliche
Einschränkungen, die den Teilnehmer selbst oder andere Gäste während der
Veranstaltung gefährden oder den Ablauf beeinträchtigen könnten. Die
Informationen hierzu werden selbstverständlich vertraulich behandelt, eine
Teilnahme kann nicht garantiert werden und muss im Einzelfall vorab durch
den Veranstalter abgeklärt und genehmigt worden sein.
11. Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden
Sicherheitsbestimmungen zu informieren und die dem Teilnehmer zur
Verfügung gestellte Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu
unterziehen.
12. Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen
für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere
zählt dazu das ungesicherte Benutzen der Einrichtungen, das
Herunterwerfen von Gegenständen während der Veranstaltung und das
unkontrollierte Ein- oder Aushängen von Sicherungen.
13. Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und
seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
14. Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere
Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in
schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der
Veranstaltung verwiesen werden, ohne dass der Veranstalter eine Pflicht zur
Rückerstattung des Teilnehmerbetrages (auch nicht anteilig) hat. Dies gilt
auch bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten des Teilnehmers sowie
den Genuss von Drogen oder Alkohol.
15. Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im
Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen
Rückzahlung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen.
Er verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon unverzüglich zu informieren.
16. Sollte Aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen Fällen von
höherer Gewalt, ohne Verschulden des Veranstalters, die Veranstaltung nicht
durchgeführt werden können, hat der Teilnehmer nur Anspruch auf Teilnahme
an einer Ersatzveranstaltung. Der Veranstalter hat diesen Ersatztermin
spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn dem Teilnehmer
mitzuteilen.
17. Bei einer Terminverschiebung bzw. Ausfall aus der vorgenannten Ziffer hat
der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Anspruch auf
Rückerstattung des Teilnahmebetrages oder sonstiger entstandener
Aufwendungen.
18. Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden, es sei denn, sie wurden
durch grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters, seines
gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht.
19. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug
sind bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters auf den Ersatz des
vorhersehbaren Schadens begrenzt.
20. Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind
ausgeschlossen, soweit der Veranstalter sein gesetzlicher Vertreter oder
seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt
haben. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Ansprüchen aus
Personenschäden.
21. Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit
ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person
gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten
werden seitens des Veranstalters absolut vertraulich behandelt.
22. Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter
vorbehalten. Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke
zulässig. Jede öffentliche Aufführung, Übertragung und Wiedergabe von
Aufnahmen der Veranstaltung, auch Nachbearbeitungen, sind nur mit
vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
25. Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich
welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen
Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abdingung des
Schriftformerfordernisses.
26. Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen
unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und
der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner
Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen
wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
27. Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des
Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort
und Gerichtsstand sind soweit das zulässigerweise vereinbart werden kannder Sitz des Veranstalters.
Stand: März 2025
AGB Firmen/Gruppen (individueller Termin und / oder individuelles Angebot)
1. Allgemeines
1.1 Für die Angebote, Lieferungen und Leistungen der power-ruhrgebiet
GmbH (nachfolgend die Agentur) sind nachstehende Bedingungen ausschließlich maßgebend.
1.2. Abweichende Allgemeine Bedingungen des Kunden werden nur dann
Bestandteil des Vertrages, wenn sie von der Agentur schriftlich anerkannt
worden sind.
2. Ver trag sab schluß/Vertragsinhalt
2.1 Angebote und Kostenvoranschläge verstehen sich stets freibleibend. Die
als „Kostenrahmen“, „Grobkosten“ oder „Kostenkalkulation“ bezeichneten Angebote der Agentur sind unverbindlich.
2.2. Der Vertrag mit dem Kunden kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der Agentur zustande.
2.3. Werden Angebote nach den Angaben des Kunden und/oder von ihm beauftragter Personen zur Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haftet die Agentur für die Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht,
es sei denn, deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird vorsätzlich oder
grob fahrlässig von der Agentur nicht erkannt.
2.4. Angestellte Mitarbeiter der Agentur, Angestellte von beauftragten dritten
Unternehmen sowie projektbezogene freie Mitarbeiter der Agentur sind nicht
befugt, Nebenabreden zu treffen oder Zusagen zu geben, die über den Inhalt
des schriftlichen Vertrages hinausgehen.
2.5. Die Agentur ist berechtigt, von einem geschlossenen Vertrag zurückzutreten, wenn der Kunde sich vertragswidrig verhält, wenn Verträge, die zur
Durchführung des Auftrages von den Vertragspartnern der Agentur nicht erfüllt werden oder wenn die Leistung aufgrund von höherer Gewalt oder anderer durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse auf Dauer nicht erbracht werden kann, soweit die Agentur diese Hindernisse nicht zu vertreten hat. Die Agentur verpflichtet sich in diesen Fällen,
den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Leistung zu informieren und erbrachte Gegenleistungen des Kunden unverzüglich zu erstatten.
2.6. Die Agentur ist berechtigt, vereinbarte Leistungen zu ändern oder von
der Vereinbarung abzuweichen, soweit die Änderungen unter Berücksichtigung der Interessen der Agentur für den Kunden zumutbar sind.
3. Preise
3.1. Die Angebotspreise gelten nur, wenn der Kunde alle Leistungen des Angebotes/Kostenvoranschlages in Anspruch nimmt.
3.2. Die Agentur ist berechtigt, Teilleistungen zu erbringen und diese gesondert abzurechnen.
3.3. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
3.4. Sofern nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Beauftragung von Dritten
im Namen und für Rechnung der Agentur. Sie ist in diesem Falle nicht verpflichtet, über die von Dritten in ihrem Auftrag erbrachten Leistungen Rechnung zu legen oder Rechnungen der von ihr beauftragten Personen vorzulegen.
3.5. Werden vom Kunden Leistungen angefordert, die über die Auftragsbestätigung hinausgehen, werden diese gesondert berechnet. Die Preise im
Bereich Vermietung sind Preise ab Lager Duisburg.
3.6. In der Auftragsbestätigung nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Kunden ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die
bedingt sind durch unrichtige Angaben des Kunden, durch von der Agentur
nicht verschuldete Transportverzögerungen oder durch nicht termin- oder
fachgerechte Vorleistungen Dritter, soweit sie nicht Erfüllungsgehilfen der
Agentur sind, werden dem Kunden zusätzlich nach den aktuellen Vergütungssätzen der Agentur in Rechnung gestellt.
4. Mietsachen, Kaution, Mietgebühr, Mietzins
4.1. Für Mietgegenstände und Gegenstände, die die Agentur zur Nutzung eines Auftrages dem Kunden bereitstellt, wird bei Abschluß des Vertrages eine
Kaution in Form von Bargeld oder bankbestätigtem Scheck erhoben. Die
Kaution dient ausschließlich der Sicherheit für den Vermieter für den Fall der
Beschädigung oder Nichtrückgabe der Gegenstände. Die Pflicht zur Zahlung
der Vergütung bleibt durch die Bereitstellung der Kaution unberührt. Die Kaution ist dem Kunden unverzüglich zurückzuzahlen, nachdem dieser seinen finanziellen Verpflichtungen vorbehaltlos und vollständig nachgekommen ist
und die gemietete Sache in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben hat.
Die Kaution ist unverzinslich.
4.2. Die Mietgebühr wird nach Kalendertagen berechnet. Als erster Tag der
Mietzeit gilt der Übergabetag, als letzter Tag der Mietzeit der Rückgabetag.
Übergabetag und Rückgabetag gelten bei Berechnung der Mietgebühr als
ganze Kalendertage. Wenn die Gegenstände nicht termingerecht zurückgegeben werden, wird für jeden angefangenen Kalendertag nach dem vereinbarten Rückgabetag die Mietgebühr für einen vollen Kalendertag geschuldet,
es sei denn, die Agentur ist mit einer Weiternutzung einverstanden. Die
Agentur ist mit einer Weiternutzung der Gegenstände außerhalb des in der
Auftragsbestätigung genannten Zeitraumes nicht einverstanden. Die Agentur
ist berechtigt, nach Ablauf der vertraglich vereinbarten Frist die Gegenstände
ohne gerichtliche Auseinandersetzung auf Kosten des Kunden abzuholen.
Für diesen Fall erklärt sich der Kunde bereits jetzt mit dem Besitzübergang
auf die Agentur einverstanden.
4.3. Schadenersatzansprüche der Agentur aufgrund der verspäteten Rückgabe bleiben von den vorgenannten Vereinbarungen unberührt.
5. Transport / Verpackung
5.1. Vom Kunden gemieteten Gegenstände werden grundsätzlich vom ihm
an- und abtransportiert. Dieser trägt die Gefahr auch bei zufälligem Untergang oder der zufälligen Verschlechterung der Sachen.
5.2. Soll der An- und Abtransport der Sachen durch die Agentur erfolgen, ist
dies ausdrücklich zu vereinbaren und vom Kunden gesondert zu vergüten.
Werden die Sachen beim Transport beschädigt oder zerstört, ist der Kunde
zum Schadenersatz verpflichtet, es sei denn, die Agentur hat den Schaden
bzw. den Untergang vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Sofern keine
besondere Anweisung vorliegt, bestimmt die Agentur den Versand nach ihrem Ermessen ohne Verantwortung für eine besondere Verpackung oder den
billigsten und schnellsten Weg.
5.3. Die Übergabe der Sachen hat zu den üblichen Geschäftszeiten zu erfolgen.
5.4. Zum Abschluß einer Transportversicherung, deren Kosten der Kunde zu
tragen hat, ist die Agentur berechtigt, nicht jedoch verpflichtet.
5.5. Transportschäden sind der Agentur unverzüglich, d.h. innerhalb von 4
Werktagen ab Auslieferung der Ware anzuzeigen. Eventuelle Ansprüche gegen das Transportunternehmen werden auf Verlangen an den Kunden abgetreten.
5.6. Gegenstände des Kunden, die zur Leistungserbringung der Agentur erforderlich sind, müssen zum vereinbarten Termin frei Haus bzw. an den von
der Agentur genannten Ort angeliefert werden. Die Rücklieferung solcher Teile erfolgt unfrei ab Verwendungsort auf Gefahr des Kunden.
6. Abnahme / Gefahrübergang
6.1. Der Kunde ist zur Abnahme der Leistung der Agentur zu dem von dieser
genannten Fertigstellungstermin verpflichtet.
6.2. Die Abnahme erfolgt regelmäßig anläßlich von Generalleistungen bzw.
Probeläufen. Dies gilt nicht für Planungsleistungen, die mit deren Zugang
beim Kunden als fertiggestellt und abnahmefähig gelten.
6.3. Im Veranstaltungsbereich erfolgt die Abnahme vor Beginn der Veranstaltung nach Fertigstellung sämtlicher Vorbereitungen durch die Agentur und
Überprüfung durch den Kunden.
6.4. Noch ausstehende Teilleistungen werden schnellstmöglich nachgeholt
bzw. behoben. Sofern sie die Funktion des Leistungsgegenstandes nicht wesentlich beeinträchtigen, berechtigen sie nicht zur Verweigerung der Abnahme.
7. Kündigung / Rücktritt / Schadensersatz
7.1 Kündigung
7.1.1 Im Falle der Kündigung eines individuellen Veranstaltungsvertrages
durch den Kunden erhält die Agentur die vereinbarte Vergütung für die bereits erbrachten Leistungen. Die Vergütung richtet sich nach den in der Auftragsbestätigung genannten Einzelvergütungen. Hat die Agentur bereits
Fremdleistungen in Auftrag gegeben, sind die Kosten der Stornierung der
Fremdaufträge vom Kunden zu tragen. Bezüglich noch nicht erbrachter Leistungen sind die folgenden ersparten Aufwendungen vereinbart:
Kündigung bis 6 Kalendertage vor der Veranstaltung 10% der vereinbarten
Vergütung, zwischen 7 und 13 Kalendertagen 30%, zwischen 14 und 21
Kalendertagen 60% und 22 Kalendertagen 90 % es sei denn, der
Unternehmer weist nach, dass die ersparten Aufwendungen niedriger sind.
Weist der Kunde nach, dass die ersparten Aufwendungen höher sind, sind
diese anzurechnen.
7.1.2 Im Falle der Kündigung eines Vertrages über die Teilnahme an Veranstaltungen wird eine Vergütung in Höhe von 10 % des vereinbarten Preises
zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer erhoben, wenn die Kündigung mehr
als 22 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin erfolgt, bei Kündigung
zwischen 14 und 21 Kalendertagen 40%, zwischen 7 und 13 Tagen 70% und
bei einer Kündigung bis 6 Tagen vor der Veranstaltung 90% jeweils der
vereinbarten Vergütung zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, Das Recht
des Kunden, einen geringeren Schaden nachzuweisen, bleibt hiervon unberührt. Weist die Agentur nach, dass die ersparten Aufwendungen jeweils
niedriger sind, sind diese auf die vereinbarte Vergütung anzurechnen.
7.2 Schadensersatz
Als Schadensersatz kann die Agentur den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 60 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen. Des weiteren sind die Kosten zu erstatten, die Dritte gegenüber der Agentur aus Aufträgen geltend machen. Erbrachte Leistungen können nur bis zu dem Zeitpunkt in voller Höhe geltend gemacht werden, zu dem ein ordentlicher Kaufmann Schadensersatz wegen Nichterfüllung geltend gemacht hätte.
Dem Kunden bleibt der Nachweis, daß ein Schaden überhaupt nicht oder
nicht in der genannten Höhe entstanden ist, unbenommen. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt der Agentur vorbehalten, ebenso die Geltendmachung von Schadensersatz neben der Leistung
bei schuldhaften Pflichtverletzungen des Kunden.
8. Gewährleistung
8.1 Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen der Agentur bei Abnahme zu
prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Mängelrügen sind während einer
Veranstaltung beim Projektleiter zu erheben. Können diese nicht zur sofortigen Zufriedenheit des Kunden aufgehoben werden, sind sie schriftlich vor Ort
zu fixieren. Ist der Kunde Kaufmann, muß dieser Mängel, die sich trotz sorgfältiger Prüfung erst später zeigen, unverzüglich danach rügen und anzeigen.
Mängelrügen eines Kaufmanns müssen spätestens 7 Werktage nach Veranstaltungsende der Agentur zugegangen sein. Verstöße gegen die vorgenannten Verpflichtungen führen zum Verlust der Mängelhaftung. Gleiches gilt,
wenn der Kunde selbst Änderungen vornimmt oder der Agentur die Feststellung der Mängel erschwert.
8.2 Im Rahmen der Mängelhaftung kann der Kunde zunächst nur Nacherfüllung verlangen. Die Art und Weise der sachgerechten Nacherfüllung richtet
sich nach dem Ermessen der Agentur.
8.3 Wenn mindestens zwei Nacherfüllungsversuche wegen des gleichen
Mangels fehlgeschlagen sind oder eine Nacherfüllung unzumutbar ist, kann
der Kunde nur vom Vertrag zurücktreten oder eine Herabsetzung der Vergütung verlangen.
8.4 Schadensersatzansprüche, insbesondere solche aus Verletzung der
Nacherfüllungspflicht, sind ausgeschlossen, sofern sie nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Agentur beruhen.
9. Haftung / Mängel / Produktschutz
9.1 Für termin- und qualitätsgerechte Ausführung haftet die Agentur nur,
wenn der Kunde seinen vertraglichen Verpflichtungen, insbesondere derjenigen zur fristgerechten Zahlung, ordnungsgemäß nachgekommen ist.
9.2 Für mangelhafte oder verspätete Lieferungen bzw. Leistungen von
Fremdbetrieben, die auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden eingeschaltet
wurden, wird keine Haftung seitens der Agentur übernommen, sofern der
Agentur nicht eine vorsätzliche oder grob fahrlässige Verletzung der Sorgfaltspflicht bei der Überwachung der Fremdbetriebe nachgewiesen wird. Der
Kunde kann die Abtretung der Ansprüche der Agentur gegenüber diesen
Fremdbetrieben verlangen. Auf diesen Haftungsausschluß muß im Auftrag
besonders hingewiesen werden.
9.3 Soweit nichts anderes vereinbart ist, haftet die Agentur nicht für eingebrachte Gegenstände des Kunden, soweit die Agentur nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln die Beschädigung oder den Untergang
der Gegenstände verursacht hat.
9.4 Ansprüche auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, auch von solchen
Schäden, die nicht am Leistungsgegenstand selbst entstanden sind, beispielsweise aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung oder einer anderen
Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der
Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht
wurde und nicht auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.
9.5 Die Haftung für vertragsuntypische (Folge)-Schäden ist ausgeschlossen,
dies gilt auch bei grober Fahrlässigkeit.
9.6 Für Ausfallzeiten durch ungünstige Witterungsbedingungen (Regen,
Sturm, Temperaturen unter null Grad Celsius) kann kein Nachlaß auf den Angebotspreis gewährt werden.
9.7 Produkt- und Veranstaltungsideen, Urheberrechte, Patente, Gebrauchsmuster und Rechte an Software verbleiben bei der power-ruhrgebiet GmbH.
10. Allgemeine Bestimmungen
10.1 Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages berührt nicht
seine Wirksamkeit. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Lücke ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die dem
am nächsten kommt, was die Vertragsschließenden gewollt haben, oder
nach dem Sinn und Zweck des Vertrages gewollt hätten, sofern sie den
Punkt bedacht hätten. Beruht die Ungültigkeit auf einer Leistungs- oder Zeitbestimmung, so tritt an ihre Stelle das gesetzlich zulässige Maß.
10.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche aus und aufgrund dieses Vertrages -soweit der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person
des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliches Sondervermögen ist- der
Sitz der power-ruhrgebiet GmbH.
10.3 Erfüllungsort ist der Sitz der power-ruhrgebiet GmbH
10.4 Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für
die Abänderung dieser Schriftformklausel.
Stand: März 2025