ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Der power-ruhrgebiet GmbH für Einzelbuchungen
Eventreihe Power-Ruhrgebiet, Einzelbucher.
Stand September 2005
Vertragspartner sind der Teilnehmer und der Veranstalter, die power-ruhrgebiet GmbH mit Sitz in Duisburg.
Der Vertrag zwischen Teilnehmer und Veranstalter kommt durch die schriftliche Teilnahmebestätigung nach Anmeldung des Teilnehmers via Kontaktformular im Internet, Faxanmeldung oder telefonischer Anmeldung zustande. Eine Anmeldung kann bis spätestens 7 Werktage vor Veranstaltungsbeginn erfolgen.
Der Beitrag ist 7 Kalendertage vor Beginn der Veranstaltung fällig. Sollte die Zahlung bis zum Veranstaltungstermin nicht erfolgt sein, wird eine pauschale Nachbearbeitungsgebühr von 10,00 € vereinbart. Am Veranstaltungstag selbst ist nur Barzahlung möglich. Bei Anmeldungen im Namen und Rechnung eines Dritten haftet der Anmeldende für die Verbindlichkeiten des Dritten aus dieser Verpflichtung als Gesamtschuldner.
Das Mindestalter des Teilnehmers beträgt 16 Jahre (bei der Expedition Stahl), 12 Jahre (bei Adventure Floß & Bike & Water), sowie 6 Jahre (bei Faszination Kanu).
Alle Aktivitäten auf dem Wasser setzen ausreichende Schwimmfähigkeiten (Schwimmabzeichen in Bronze bzw. Freischwimmerabzeichen) voraus.
Der Teilnehmer ist sich der Natur der Veranstaltung und insbesondere der daraus resultierenden Risiken bewußt (Aktivitäten im Hochseilpacours, Mountainbike fahren, Fluß- und Floßfahrten etc.).
Der Teilnehmer verpflichtet sich, sich selbsttätig über die geltenden Sicherheitsbestimmungen zu informieren und die dem Teilnehmer zur Verfügung gestellte Ausrüstung einer Sicherheitsprüfung des Veranstalters zu unterziehen.
Der Teilnehmer verpflichtet sich, nach Möglichkeit gefährliche Situationen für sich, andere Teilnehmer und die Umgebung zu vermeiden. Insbesondere zählt dazu das ungesicherte Benutzen der Einrichtungen, das Herunterwerfen von Gegenständen während der Veranstaltung und das unkontrollierte Ein- oder Aushängen von Sicherungen.
Den Anweisungen des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters und seiner Erfüllungsgehilfen ist Folge zu leisten.
Teilnehmer, die gegen die Sicherheitsbestimmungen verstoßen, andere Teilnehmer gefährden oder den Anweisungen des Veranstalters in schwerwiegender Art und Weise nicht Folge leisten, können von der Veranstaltung verwiesen werden, ohne daß der Veranstalter eine Pflicht zur Rückerstattung des Teilnehmerbetrages (auch nicht anteilig) hat. Dies gilt auch bei grob fahrlässigem oder störendem Verhalten des Teilnehmers sowie den Genuß von Drogen oder Alkohol.
Die Teilnehmerzahl ist beschränkt. Der Veranstalter behält sich vor, im Vorfeld der Veranstaltung Teilnehmer ohne Angabe von Gründen gegen Rückzahlung des Teilnahmebeitrages von der Veranstaltung auszuschließen. Er verpflichtet sich, den Teilnehmer hiervon unverzüglich zu informieren.
Sollte Aufgrund von Witterungseinflüssen oder sonstigen Fällen von höherer Gewalt, ohne Verschulden des Veranstalters, die Veranstaltung nicht durchgeführt werden können, hat der Teilnehmer nur Anspruch auf Teilnahme an einer Ersatzveranstaltung.
Der Veranstalter hat diesen Ersatztermin spätestens 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungsbeginn dem Teilnehmer mitzuteilen.
Bei einer Terminverschiebung bzw. Ausfall aus der vorgenannten Ziffer hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Schadenersatz oder Anspruch auf Rückerstattung des Teilnahmebetrages oder sonstiger entstandener Aufwendungen.
Eine Rückerstattung des Teilnahmebetrages bei Rücktritt des Teilnehmers kann grundsätzlich nur bis 14 Kalendertage vor dem Veranstaltungstermin erfolgen. In diesem Fall muß eine Bearbeitungsgebühr von 20 % des Teilnahmebetrages, mindestens jedoch 15,00 € einbehalten werden. Weist der Teilnehmer nach, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der vorgenannte Betrag ist, ist nur dieser Betrag einzubehalten. Bei einem späteren Rücktritt des Teilnehmers vor der Veranstaltung erfolgt keine Erstattung. Auch in diesem Fall bleibt dem Teilnehmer der Nachweis gestattet, daß ein Schaden oder eine Wertminderung überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist, als der Teilnahmebetrag.
Bei Rücktritt versucht der Veranstalter den Platz anderweitig zu vergeben. Sollte dies nicht möglich sein, ist eine Rückerstattung des Teilnahmebeitrages nicht möglich.
Teilnehmerplätze sind nicht übertragbar.
Gutscheine für die Teilnahme an einer power-ruhrgebiet.de Veranstaltung verlieren nach Ablauf von 12 Monaten ihre Gültigkeit.
Der Veranstalter haftet nicht für Sachschäden, es sei denn, sie wurden durch grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters, seines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen verursacht.
Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind bei leichter Fahrlässigkeit des Veranstalters auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens begrenzt.
Sonstige Schadensersatzansprüche des Teilnehmers sind ausgeschlossen, soweit der Veranstalter, sein gesetzlicher Vertreter oder seine Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht bei Ansprüchen aus Personenschäden.
Der Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, daß im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden seitens des Veranstalters absolut vertraulich behandelt.
Alle Rechte an Ton-, Film- und Videoaufnahmen bleiben dem Veranstalter vorbehalten.
Aufnahmen seitens der Teilnehmer sind nur für private Zwecke zulässig.
Jede öffentliche Aufführung, Übertragung und Wiedergabe von Aufnahmen der Veranstaltung, auch Nachbearbeitungen, sind nur mit vorherigem schriftlichem Einverständnis des Veranstalters zulässig.
Ergänzungen, Änderungen, Stornierungen und Nebenabreden (gleich welcher Art) bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung des Veranstalters. Dies gilt auch für die Abdingung des Schriftformerfordernisses.
Sofern eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemeinen Bedingungen unwirksam sind oder werden, berührt das die Gültigkeit des Vertrages und der übrigen Bestimmungen nicht. Für den Fall der Nichtigkeit einzelner Bestimmungen gilt die Regelung, die der ursprünglich vorgesehenen wirtschaftlich am nächsten kommt und rechtlich zulässig ist.
Es gelten die Allgemeinen Geschäfts- sowie Teilnahmebedingungen des Veranstalters und das Recht der Bundesrepublik Deutschland, Erfüllungsort und Gerichtsstand sind soweit das zulässigerweise vereinbart werden kann- der Sitz des Veranstalters.